Katholische Pfarrgemeinde Schwalbach am Taunus

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Zurück in die Kirche?

Die katholische Kirche versteht sich als Gemeinschaft von Menschen, die von Gott zusammengerufen wird. Sie ist nicht für sich selbst da. Sie will der Botschaft von der Liebe Gottes in dieser Welt sichtbar machen und die Menschen auf dem Weg Jesu Christi zu Gott führen. Dazu sind alle ohne Unterschied eingeladen.

Jeder kann entscheiden, diese Einladung anzunehmen oder abzulehnen. In Deutschland machen in den letzten Jahren viele Menschen von der Möglichkeit Gebrauch, aus der Kirche auszutreten, nicht selten aus finanziellen Gründen. Doch auch Enttäuschungen und Ärger über negative Erfahrungen in der Kirche oder Zweifel am christlichen Glauben selbst spielen dabei oft eine Rolle.

Ein Kirchenaustritt macht zwar die Taufe nicht rückgängig, schränkt aber die Teilnahme am kirchlichen Leben stark ein. Dies ist vielen nicht bewusst, da bei der Austrittserklärung vor dem Amtsgericht die kirchlichen Konsequenzen nicht zur Sprache kommen. Wer sich offiziell von der Kirche lossagt, befreit sich nicht nur von bestimmten kirchlichen Pflichten - also zum Beispiel von der Pflicht, in der Form der Kirchensteuer die vielfältigen Aufgaben der Kirche mitzutragen. Zugleich verliert man auch fast alle Rechte der Kirchenmitgliedschaft: etwa das Recht zum Empfang von Sakramenten oder das Recht, Ämter Dienste in der Kirche zu übernehmen, wie zum Beispiel ein Paten-Amt. Auch die Kinder können davon betroffen sein, wenn beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sind. (Kindergartenplatz, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Wunsch zur Taufe oder Erstkommunion). Und schließlich ist für Ausgetretene auch ein kirchliches Begräbnis nicht möglich, wenn nicht besondere Umstände vorliegen.

Die Kirche bedauert es sehr, wenn sie durch eigene Fehler und Versäumnisse dazu beigetragen hat, dass ein Mensch sich von ihr abwendet. Doch selten liegen die Fehler nur auf einer Seite. Die Kirche muss die Entscheidung zu einem Kirchenaustritt zwar akzeptieren, kann sie jedoch nicht gutheißen.

Ein Kirchenaustritt ist auch keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder wollen Menschen - oft nach vielen Jahren - in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückkehren, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Begegnung mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen, der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung, die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; Schicksassschläge, die Suche nach einem Lebenssinn oder auch besonders positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen.

Die Rückkehr in die Kirche ist in solchen Fällen immer möglich. Während ein Kirchenaustritt allerdings in der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirche. Im Gespräch mit einem Seelsorger wird die Wiederaufnahme vorbereitet, die dann im Auftrag des Bischofs schon nach kurzer Zeit vor zwei Zeugen stattfinden kann, Danach kann man wieder am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen und auch alle anderen Rechte und Pflichten als Katholik wahrnehmen.

Wir sind als Kirche eine Gemeinschaft, die nach Jesu Wort den Menschen Wege zu einem gelungenen Leben eröffnen und nicht verschließen soll. Deshalb herrscht auch Freude über jeden, der wieder ganz dazu gehören möchte. - Herzliche Einladung dazu!


Alexander Brückmann

 

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