Gremien und Ausschüsse der katholischen Pfarrgemeinde Schwalbach am Taunus

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Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates einer Gemeinde sind in der Synodalordnung des Bistums Limburg (§19) festgehalten:

  1. Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken. Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.
  2. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer bei der Erfüllung seiner seelsorgerischen Aufgaben. Der Pfarrer wird die Wünsche und Anregungen des Pfarrgemeinderates bezüglich dieser Aufgaben verwirklichen, sofern nicht seelsorgliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.

Die Synodalordnung steckt für die Arbeit des PGR einen sehr weiten Rahmen und weist ihm eine Vielzahl von Aufgaben zu. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Der PGR wird alle vier Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt, die letzte Wahl fand am 9./10. 11. 2019 statt. Zudem wurden zwei Mitglieder vom PGR hinzugewählt.

Gewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind zurzeit:

  • Andre, Rita
  • Benner, Andrea
  • Engelmann, Christina
  • Fritz, Claudia
  • Kaluza, Sofie
  • Kronenberg, Klaus
  • Marschall, Ulrike
  • Walz, Robert (Vorsitzender)
  • Weidmann, Sandra

Weitere stimmberechtigte Mitglieder des PGR sind:

  • Alexander Brückmann als Pfarrer
  • Pastoraler Mitarbeiter(in), N. N.
  • Moritz Günkel als Jugendsprecher

Mitglieder des PGR ohne Stimmrecht, aber mit Beratungsrecht sind:

  • Sabine Bachner-Kronenberg (Eine Welt)
  • Cornelia Blasius (Leiterin Kindergarten St. Martin)
  • Klaudia Feldes, Gemeindereferentin
  • Eva Kremer, Gemeindereferentin
  • Catrin Lerch, Gemeindereferentin
  • Petra Mursch (Leiterin Kindergarten St. Pankratius)
  • Elias Marschall (stellvertretender Jugendsprecher)
  • Dr. Michael Molter, VRK-Vorsitzender
  • Juliane Kamphus (Partner der Weltkirche)
  • Pfr. Dieudonné Katunda, Kooperator
  • Klemens Kurnoth (Diakon)
  • Ankelika Olbrich, Gemeinderefentin
  • Pfr. Hilary Ubah, Pfarrer

Der PGR tagt ca. sechsmal im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich, Gäste sind willkommen! Die Termine für die Sitzungen werden im Wochenbrief bekannt gegeben

Robert Walz (Vorsitzendende des PGR)

Der Verwaltungsrat

Für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens in der Kirchengemeinde ist der Verwaltungsrat (VRK) zuständig. Er vertritt die Kirchengemeinde bei Willenserklärungen und Verträgen aller Art. Dabei bleiben aber die Rechte des Pfarrgemeinderates unberührt. Das bedeutet, dass sich die Vermögensverwaltung nach den vom Bistum, Pfarrer und Pfarrgemeinderat vorgegebenen religiösen und pastoral-sachlichen Kriterien auszurichten hat.

Für die Arbeit im Verwaltungsrat gibt das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Limburg (kurz: Kirchenvermögenverwaltungsgesetz oder KVVG) die Leitlinien vor.

Für unsere Pfarrei ist von Bedeutung, ob der Pfarrer, der grundsätzlich geborenes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats ist, vor einer Pfarrgemeindesratswahl mit Zustimmung der Bistumsleitung erklärt, dass er diesem Gremium nicht angehören wolle. Dies hat Pfarrer Brückmann erneut so gehandhabt, weil ihm seine seelsorgerischen Aufgaben in unserem pastoralen Raum nicht die Zeit lassen, die eine sachgerechte Führung der Verwaltungsgremien dreier Pfarreien erfordern würde.

Entsprechend der Zahl unserer Gemeindemitglieder von 1000 bis 4000 hat unser Verwaltungsrat sieben Mitglieder, die vom Pfarrgemeinderat für seine Amtszeit, d.h. für die Jahre 2020 bis 2023, aus dem Kreis aller Gemeindemitglieder (soweit wahlberechtigt) bestimmt werden. Nach der entsprechenden Wahl im PGR und der konstituierenden Sitzung des neuen VRK zu Beginn des Jahres 2020 gehören damit dem Verwaltungsrat gehören die folgenden Damen und Herren an:

  • Dr. Michael Molter, Vorsitzender
  • Arno Bachmann
  • Andreas Günkel
  • Sabine Hart, stellv. Vorsitzende
  • Alfred Kaluza
  • Klaus Kronenberg
  • Juliane Schwarz

An den Verwaltungsratssitzungen haben ein Vertreter des Pastoralteams sowie der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates oder sein Stellvertreter ein beratendes Teilnahmerecht, der Pfarrer darüber hinaus ein Rede- und Antragsrecht. Für eine Vielzahl von Erklärungen und Rechtsgeschäften bedarf der Verwaltungsrat der Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats. Hierzu kann auf § 17 KVVG verwiesen werden, der rd. 30 einzelne Tatbestände aufführt, bei denen ohne Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats keine Rechtswirksamkeit erreicht werden kann.

Im Tagesgeschäft wird der Verwaltungsrat vom Rentamt tatkräftig unterstützt, das z.B. den Zahlungsverkehr abwickelt und die Jahresrechnung sowie die Planungsrechnung erstellt und die Verwaltungsratsmitglieder in vielerlei Hinsicht berät.
Es sind drei hauptsächliche Aufgabenfelder, mit denen sich der Verwaltungsrat immer wieder befassen muss:

  • Fragen des Rechnungswesens mit Jahresrechnung und Planungsrechnung
  • Personalangelegenheiten insbesondere für unsere beiden Kindertagesstätten. Für das im Bereich der Kirche tätige Personal (z.B. Organist, Küsterin oder Pfarrsekretärin) ist dagegen der Pfarrer primär zuständig.
  • Bauangelegenheiten und Immobilienverwaltung, z.B. der Neubau der Kinderkrippe St. Martin und geplante Neubau der KiTa St. Pankratius sowie aller Vermietungen und Verpachtungen der Gemeinde.

Über Langeweile kann also der Verwaltungsrat nicht klagen. Die gemeinsame Arbeit und Verantwortung trägt sich dadurch besser, dass sich einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates oder vom VRK hierzu beauftragte Mitglieder der Gemeinde vorrangig um jeweils spezifische Aufgabenstellungen kümmern, zum Bespiel zwei Kindergartenbeauftragte, zwei Verantwortliche für die Liegenschaften der Gemeinde.

Ausschüsse des Pfarrgemeinderats (PGR)

Gemäß § 22 der Synodalordnung kann der Pfarrgemeinderat für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben Sachausschüsse bilden. Unsere Gemeinde hat folgende Sachausschüsse gebildet:

Liturgieausschuss:
Der Liturgieausschuss unterstützt den Pfarrer in Fragen der Liturgie, zum Beispiel bei der Gottesdienstgestaltung. Im Liturgieausschuss arbeiten 10 Gemeindemitglieder mit, Sprecherin ist Frau Christina Engelmann (Tel.: 882372, e-mail: engelchris@gmx.de).

Ökumeneausschuss:
Der Ökumeneausschuss hält die Verbindung zu den evangelischen Christen in unserer Stadt und fördert ökumenische Aktivitäten. Darüber hinaus vertritt er die katholischen Christen im Interreligiösen Arbeitskreis unserer Stadt. Ansprechpartnerin ist Frau Rosemarie Langendorf (Tel.: 888544, Email: rosi.langendorf@gmx.de).

Caritasausschuss:
Der Caritasausschuss hilft akute Not vor Ort zu lindern, indem er Spenden sammelt und dieses bedürftigen zukommen lässt. Ansprechpartnerin ist Frau Rita Andre (Email: ritaandre@t-online.de).

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Arbeitskreisen (z. B. Eine Welt, Partner der Weltkirche, Gemeindepartnerschaften mit Avrille und Olkucz, Neuzugezogenen Besuchsdienst) und Ausschüssen (z. B. Festausschuss, Fastnachtsausschuss, Kirchweihausschuss), die bestimmte Aufgaben übernommen haben und für deren Tätigkeit der PGR dankbar ist.

Weitere synodale Gremien

Der Pastoralausschuss

Für die Zusammenarbeit der vier Pfarrgemeinden in unserem Pastoralen Raum Main-Taunus-Ost gibt es den Pastoralausschuss. Er berät und entscheidet, ähnlich dem Pfarrgemeinderat, in gemeinsamen Angelegenheiten der Pfarrgemeinden. Als gewählte Mitglieder gehören ihm aus unserer Pfarrei drei Mitglieder an, sowie Pfarrer Brückmann und die anderen hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger. Weitere Informationen finden Sie unter der Pastorale Raum.

Der Bezirkssynodalrat (BSR)

Die katholische Kirche im Landkreis Main-Taunus heißt im Bistum Limburg „Bezirk Main-Taunus“. Daneben gibt es noch zehn weitere Kirchenbezirke. Geleitet wird unser Bezirk von Bezirksdekan Pfr. Klaus Waldeck aus Kelkheim. Der Bezirkssynodalrat (BSR) besteht aus gewählten Vertretern der Pfarrgemeinden. Bezirksdekan und Bezirkssynodalrat beraten und beschließen gemeinsam alle Bezirksangelegenheiten. Stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Joachim Hampel aus Bad Soden (Tel.: 0151-14516110).

Der Diözesansynodalrat (DSR)

So wie die Pfarrgemeinderatsmitglieder in der Pfarrgemeinde, beraten und beschließen auf Diözesanebene gewählte Bistumsmitglieder zusammen mit dem Bischof über die gemeinsamen Angelegenheiten des Bistums Limburg. Dem Diözesansynodalrat (DSR), der aus 35 Mitgliedern besteht, gehört Pfr. Alexander Brückmann an.

Die Diözesanversammlung (DV) www.dioezesanversammlung.bistumlimburg.de

Unabhängig vom Bischof nimmt die Diözesanversammlung (DV) Stellung in gesellschaftspolitischen Belangen von kirchlichem Interesse. Die DV setzt sich zusammen aus knapp 70 gewählten Bezirksvertretern, die zweimal im Jahr unter Vorsitz ihrer Präsidentin tagen. Mitglied aus unserem Pastoralen Raum ist der Vorsitzende des Eschborner Pfarrgemeinderates Bert Kirschbaum.



 

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Öffnungszeiten des Pfarrbüros St. Pankratius
Mo. u. Do. 10.00 - 12.00 Uhr
und 15.00 – 18.00 Uhr
Di., Mi. u. Fr. 9.00 - 12.00 Uhr




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