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Zeitfenster: Kulturabgabe statt Kirchensteuer?

Der Vortragende bot eine Fülle von Informationen, die bei einem späteren Besuch der Ausstellung im Einzelnen vertieft werden können. Er meinte, dass die Kirchensteuer und das Geld nicht das eigentliche Problem unserer Kirche sei. So sei die Kirchensteuer vielfach nicht der eigentliche Grund für die Austrittswelle in der jüngeren Vergangenheit, sondern eher das allgemeine Bild, das die offizielle katholische Kirche bzw. die Bischofskonferenz insgesamt im Hinblick auf die vielen Zukunftsfragen der Kirche abgebe, bzw. ihre Glaubwürdigkeit.

Im zweiten Vortrag am 15. Oktober 2015 beschrieb der Frankfurter Jurist Dr. Nikolaus Hasslinger die aktuelle Struktur der Kirchensteuer in Deutschland und ihre Position als Teilaspekt im Verhältnis von Staat und Gesellschaft und Kirche und verglich dies mit der „Kulturabgabe“ in Italien. Hier muss jeder Bürger 0.8 % des Bruttoeinkommens für Einrichtungen mit Gemeinnützigkeit, darunter auch die Kirchen, spenden. Die Bürger können dabei selbst bestimmen, wem diese Spende zugutekommen soll. Der Vortragende führte eine ganze Reihe von Vorteilen dieser Regelung gegenüber der deutschen Kirchensteuer auf und ließ klar seine Sympathie für eine solche Regelung erkennen.

Der Besuch der beiden Veranstaltungen war nicht überwältigend. Es scheint so, dass die Frage nach dem Verhältnis der Kirchen zum Geld im Augenblick nicht besonders wichtig ist. Ist das so, weil dieser Bereich wie viele andere der Gegenwart recht kompliziert, historisch belastet und soweit eingespielt ist, dass niemand in Politik und Kirche so recht an (notwendige) Veränderungen gehen will? Oder ist es einfach so, dass man sich allgemein in unserer Gesellschaft daran gewöhnt, schwierigeren Fragen einfach aus dem Wege zu gehen?

Die Katholikenzahl im Bistum Limburg wird sich in den nächsten 30-40 Jahren halbieren und das Durchschnittsalter der Katholiken wird von derzeit 45,7 auf 56,7 Jahren steigen. Die Ablösung der Staatsleistungen, die zusätzlich zu den Kirchensteuern den Kirchen zufließen, ist ausgehend von der Weimarer Verfassung, deren entsprechende Bestimmungen das Grundgesetz übernommen hat, seit nunmehr fast 100 Jahren dem Gesetzgeber aufgegeben. Der Einfluss der Kirchen in der Gesellschaft nimmt ab und andere Religionsgemeinschaften, wie der Islam, gewinnen zu nehmend an Stärke und Bedeutung. Außerdem, wie der Vortragende darlegte, sei es systemwidrig, dass eine freiheitliche Gesellschaft durch eine Zwangsabgabe Religionsgemeinschaften bevorzuge. Wäre es angesichts dieser Situation nicht angebracht, sich stärker und vorausschauender mit diesen Fragen zu beschäftigen?

Wolfgang Küper

Artikel verfasst: 17.10.2015, 18:47 Uhr

 

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