Lebendige Seelsorge(n) - und was sagt das Kirchenrecht?
Wird nach Gründen für die aktuelle krisenhafte Situation der Kirche gesucht, kommen viele Mängel und Probleme in den Blick, selten genug aber das Kirchenrecht. Dabei ist es in der römisch-katholischen Kirche als hierarchisch verfasster Gemeinschaft (societas hierarchica) Ausdruck der äußerlich fassbaren Seite der Kirche (LG 8), mit der vor allem der Papst und seine Kurie ihre Interessen rechtlich verbindlich und machtvoll durchsetzen. Gründe genug, aus kirchenrechtlicher Sicht die Lage zu betrachten.
Thomas Schüller, Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster und früher Persönlicher Referent von Bischof Franz Kamphaus, hat dazu einen Aufsatz in der Zeitschrift "Lebendige Seelsorge" geschrieben. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.
Artikel verfasst: 01.11.2013, 10:25 Uhr
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