- Gemeinde Blog Schwalbach a. Ts.

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein!

Das Sakrament der Priesterweihe

Sakramente sind Zeichen der Verbindung mit Gott. Es gibt viele solcher Zeichen: Jesus Christus selbst ist ein „Zeichen“, das Wort Gottes ist es, die Kirche, ein Werk der Nächstenliebe… Sieben solcher Zeichen benennen wir ausdrücklich als Sakramente unserer Kirche: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe, Ehe

Alle diese Zeichen haben, auch wenn sie von einzelnen gefeiert werden, jeweils für die ganze Kirche Bedeutung. Das Sakrament bezeichnet die Verbindung der ganzen Gemeinde mit Gott und untereinander. Die feiernde Gemeinde genügt sich nicht selbst, sondern sie weist immer über sich hinaus: Weltkirche – Bistum – Gesamtgemeinde und Heilige – Lebende – Tote.

Da die Sakramente immer die ganze Gemeinde betreffen, soll die Feier derselben auch vom Leiter der Gemeinde, dem Pfarrer, geleitet werden. Ausnahmen sind der Notfall, wenn zur Aufnahme in die Gemeinde (Taufe) kein Pfarrer zur Verfügung steht oder die Lebensgemeinschaft zweier Partner (Ehe), bei der der Pfarrer lediglich assistiert. Dem Pfarrer ist die Aufgabe übertragen, das Bewusstsein in der Gemeinde wachzuhalten, dass sie Teil der Gesamtkirche ist. Deshalb wird er vom Bischof durch die Priesterweihe, das bedeutet die grundsätzliche „In-Dienst-Nahme“ zur Feier der Sakramente, zum Priester geweiht und dadurch zur Gemeindeleitung befähigt. Später wird der Priester dann mit der Übertragung einer Pfarrstelle zum Pfarrer ernannt.

Eine Frage in diesem Zusammenhang ergibt sich durch die Dienste der Priester, die nicht Pfarrer sind und Gemeindeleiter, aber trotzdem der Feier eines Sakramentes vorstehen. Das sind die Kapläne, Vikare, Subsidiare, Ruhestandsgeistliche und dazu auch die Diakone. Sie alle sind geweiht, sind aber nicht Pfarrer. Die Kirche sieht solche Personen durch ihre jeweilige Weihe zur Gemeindeleitung dazugehörend und somit als Assistenten des Pfarrers, die ihn in seiner Aufgabe unterstützen.

Ungeklärt allerdings – und damit offen! – ist die Rolle der weiteren hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger, die nicht geweiht sind. Sie gehören als GemeindereferentInnen und PastoralreferentInnen ebenfalls zur Gemeindeleitung und damit zum Amt. Es wäre deshalb eigentlich nur konsequent, wenn sie im Sinne ihrer Teilnahme am Leitungsamt eine Weihe erhielten und dann ebenfalls der Feier der Sakramente vorstehen könnten. Ansonsten reduziert sich der Unterschied zwischen den Seelsorgerinnen und Seelsorgern darauf, was der eine darf und die anderen nicht.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Kirchenleitung in Rom durch ihr momentanes Verhalten dazu beiträgt, dass das Verständnis von Eucharistie und Amt schwindet, wenn nicht sogar zerstört wird. Durch den Priestermangel wird es mehr und mehr dazu kommen, dass die Gemeinden am Sonntag nicht mehr ihr wichtigstes Sakrament, nämlich die Eucharistie, feiern können. Jetzt schon gibt es Gemeinden, die keinen Pfarrer mehr haben bzw. denen für einen Sonntag kein Priester zur Verfügung steht. Vor die Alternative gestellt, ob die Gemeinde dann allein einen nichteucharistischen Gottesdienst feiert oder ob ein fremder Priester geholt wird, um Eucharistie zu feiern, entscheiden sich viele Gemeinden für die erstere Alternative: Sonntagsgottesdienst ist Gemeindegottesdienst! Dadurch wird die Eucharistie und der Priester, der ihr vorsteht, immer bedeutungsloser.

Der Priestermangel ist, wie oben gesagt, nicht allein Konsequenz aus dem schwindenden Glauben der Gesellschaft. Er ist auch Folge eines Versäumnisses der Kirchenleitung, die endlich andere Zugangswege zum kirchlichen Amt öffnen muss. Theologisch lässt es sich begründen und es gibt auch schon vernünftige praktische Überlegungen. Verheiratete können Priester sein, die in einer Gemeinde die Eucharistiefeier leiten, aber nicht als Pfarrer die Gemeindeleitung übernehmen. Daneben gibt es dann wie bisher die unverheirateten Priester, die auch Pfarrer sein können. Das könnten auch zölibatär lebende Frauen sein. Die entsprechenden Berufungen sind da. Man muss sie nur zulassen. Die Deutsche Synode 1975 hat sich zumindest für die Weihe von Verheirateten längst ausgesprochen. Und auch auf Ebene der Weltkirche verstummt die Diskussion nicht.

Die Priesterweihe bleibt aber die Voraussetzung dafür, dass das Pfarrer-Amt übertragen werden kann. Mit ihm ist die Leitung der Gemeinde und die Leitung der sakramentalen Feiern verbunden. Mit dem Amtsträger (und seiner „Assistenz“) bildet jede Gemeinde das Zueinander von Gott und Menschen ab. Die Weihe des Amtsträgers dient als ein Zeichen der Verbindung der Gemeinde mit Gott, ein Sakrament.

Alexander Brückmann

Artikel verfasst: 22.04.2013, 21:05 Uhr

 

Pfarrbüro St. Pankratius
Taunusstraße 13
65824 Schwalbach
Tel: 06196/561020-0
Fax: 06196/561020-12

Konto: Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius
Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00)
IBAN DE27 50190000 6000 630231.

Büro St. Martin
Badener Straße 23
65824 Schwalbach
Tel: 06196/561020-50
Fax: 06196/561020-51

Öffnungszeiten des Pfarrbüros St. Pankratius
Mo. u. Do. 10.00 - 12.00 Uhr
und 15.00 – 18.00 Uhr
Di., Mi. u. Fr. 9.00 - 12.00 Uhr




pfarrbuero-schwalbach@katholisch-maintaunusost.de

 

supported by milkbone multimedia