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Pfr. Brückmann: Begrüßenswerte Veränderungen (23.10.2010)

Begrüßenswerte Veränderungen und bleibende Fragen in der Diskussion um die „Pfarreien der Zukunft" im Bistum Limburg

In Gesprächen mit den Verantwortlichen in der Bistumsleitung und durch entsprechende Verlautbarungen ist festzustellen, dass sich seit dem Anstoß zur Debatte einige Veränderungen ergeben haben. Diese sind sehr zu begrüßen (A)!

Es bleiben dennoch Vorhaben zur künftigen Bistums- und Pfarreien-Struktur, deren Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit nicht einleuchten. Diese werden nach wie vor in Frage gestellt (B).

A. Veränderungen in der Debatte, die zu begrüßen sind

- Der Veränderungszeitraum hin zu „Die Pastoralen Räume sind die Pfarreien der Zukunft" wurde vom Jahr der PGR-Wahlen 2015 ausgedehnt bis zum PGR-Wahljahr 2019.

- Der Begriff „Gemeinden" soll nicht mehr einfachhin durch den Begriff „Kirchorte" ersetzt werden. Jetzt wird auch wieder von den bisherigen Ortsgemeinden als Gemeinden in der künftigen größeren Pfarrei neuen Stils geredet.

- Die Zusammenziehung und Konzentrierung des gesamten Seelsorgepersonals (Pfarrer und Hauptamtliche MitarbeiterInnen) am Ort des zentralen Pfarrbüros bei der zentralen Pfarrkirche ist nicht mehr beabsichtigt. Die Pastoralen MitarbeiterInnen sollen weiterhin in den einzelnen Gemeinden wohnen (sofern Dienstwohnung vorhanden) und dort ihren Dienstsitz haben.

- Gleiches gilt für das Pfarrbüro. Zwar soll es am Zentralort beim Pfarrer ein gut ausgestattetes und -besetztes Pfarrbüro geben. Daneben gibt es aber auch weiterhin Gemeindebüros (mit Sprechzeiten und Sekretärinnen) in den einzelnen umliegenden Gemeinden.

- Wortgottesdienste anstelle von Eucharistiefeiern an Sonn- und Feiertagen werden künftig nicht mehr der Regel unterliegen, wonach in der Pfarrei kein Wortgottesdienst sein darf, wenn eine Eucharistiefeier stattfindet. Es sollen sogar in jeder Kirche am Sonntagmorgen Wortgottesdienste gefeiert werden, wenn eine Eucharistiefeier dort nicht möglich ist.

B Bleibende Fragen zu kontroversen Vorhaben

- Warum will der Bischof Großpfarreien bis zu 20.000 Katholiken aus mehreren bisherigen Pfarreien schaffen mit der alleinigen Begründung der für die Zukunft errechneten Anzahl von dann noch zur Verfügung stehenden 40-45 Pfarrer? Gibt es noch weitere verstehbare Gründe für dieses Vorhaben?

- Wieso möchte der Bischof nicht, dass ein Pfarrer künftig mehr als eine Pfarrei leitet? Wieso will er den Pfarrern eine Koordinations- und Organisationsaufgabe in einer Großpfarrei zumuten, die einfacher zu bewältigen wäre, wenn sich dasselbe Gebiet aus zwei oder drei Pfarreien zusammensetzt, die von ein- und demselben Pfarrer geleitet werden?

- Ist es nicht auch möglich, den Umständen entsprechend zu unterschiedlichen Lösungen zu kommen: Einerseits Pastorale Räume, die eine Pfarrei bilden, andererseits aber auch Pastorale Räume, die aus mehreren Pfarreien bestehen?
- Aufgrund welcher Informationen nimmt der Bischof an, dass sich für die Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte künftiger Großpfarreien, die sich über mehrere große Orte erstrecken, ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für PGR- und VRK-Wahlen zur Verfügung stellen werden?

- Wie soll der Pfarrgemeinderat einer neuen Groß-Pfarrei die vielen Kontakte zu unterschiedlichen kommunalen Stellen, Schulen, protestantischen Partnern in der Oekumene und mit örtlichen Vereinen bewältigen? Was ist in Ortsausschüsse delegierbar und was nicht? Wie lässt sich das Zusammenspiel von Pfarrgemeinderat und Ortsausschüssen konfliktfrei regeln?

- Geht der Bischof davon aus, dass sich das Berufsbild seiner Priester als Pfarrer in einer oder mehreren Pfarrgemeinden problemlos ändern lässt hin zum Gemeindeleiter und Seelsorger in einem kaum noch zu überschauenden Seelsorgebereich bis zu 20.000 Katholiken? Hat die Nähe zu den Menschen weniger Bedeutung als das Erbringen liturgischer und organisatorischer Dienstleistung durch die Pfarrer?

- Wohingehend wird sich das Berufsbild der Hauptamtlichen Pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einsatz in den künftigen Großpfarreien ändern? Werden sie weiterhin die Möglichkeit zur Seelsorge an- und Zusammenarbeit mit Gemeindemitgliedern haben oder sollen sie vermehrt die Seelsorge organisieren, die Ehrenamtliche dann ausführen?

- Warum wird nicht wenigstens eingestanden, dass die derzeitigen Zulassungsbedingungen zum Priestertum nicht ausreichen, um die Gemeinden hinreichend mit Eucharistiefeiern zu versorgen? Wieso wird die diesbezügliche Entscheidung des Papstes fraglos akzeptiert ohne ihn, wie früher, auf diesen Missstand hinzuweisen?

- Nach welchen Regeln kann verfahren werden, wenn künftig nicht mehr in jeder Kirche am Sonntag oder an Feiertagen eine Eucharistie sein kann? Müssen die Pfarrkirchen dann bevorzugt werden - mit der Folge von Neid und Eifersucht der umliegenden Pfarrei-Gemeinden mit Filialkirchen? Ist nicht auch eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kirchen durchführbar, nach der in der Pfarrkirche auch einmal der sonntägliche Wortgottesdienst stattfindet?

Alexander Brückmann
23. Oktober 2010

Artikel verfasst: 23.10.2010, 21:22 Uhr

 

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