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Weihbischof Löhr zur Pfarrei der Zukunft (30.9.2010)

- ÜBERLEGUNGEN ZU EINER NEUEN WEISE, KIRCHE AM ORT ZU LEBEN -

Weihbischof Dr. Thomas Löhr
Bischöfliches Ordinariat Limburg, 30.09.2010

 

1. In der pastoralen Entwicklung, in der das Bistum Limburg ebenso wie die anderen deutschen Bistümer steht, wird die Pfarrei künftig größer sein und an die Stelle mehrerer Pfarreien treten. Sie wird dabei eine veränderte Gestalt annehmen; zugleich wird Gemeinde künftig neu zu verstehen sein.

2. Der Weg zur größeren Pfarrei erfolgt in Schritten. Grundsätzlich gilt, dass die Pastoralen Räume die Pfarreien der Zukunft sind. Zunächst wird der Zuschnitt der Pastoralen Räume überprüft. Bei einer Vergrößerung des Pastoralen Raumes kann der neue Pastorale Raum in einem Schritt zur Pfarrei werden. Wenn die Umstände es erfordern, werden in einem ersten Schritt die bisherigen Pastoralen Räume Pfarrei; dies geschieht unter dem Dach des neuen Pastoralen Raumes nach einem abgestimmten Pastoralkonzept. In einem zweiten Schritt werden die so entstandenen Pfarreien sich zu einer Pfarrei zusammenschließen.

3. Die „Pfarrei der Zukunft" umfasst die katholischen Gläubigen und das Gebiet mehrerer bisheriger Pfarreien. Sie ist der Raum der gemeinsamen pastoralen Verantwortung. In ihr ist die katholische Kirche wahrhaft anwesend am Ort; in ihr sind die Grundvollzüge kirchlichen Lebens verwirklicht (Liturgie, Verkündigung, Diakonie).
Der Diözesanbischof errichtet die Pfarrei auf Dauer und vertraut die Seelsorge unter seiner Autorität einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten an.
Die Pfarrei hat eine Pfarrkirche, deren Titel (Patronat) der gesamten Pfarrei den Namen gibt. Außer der Pfarrkirche gibt es weitere Kirchen oder Kapellen. An die Pfarrkirche angeschlossen sind das Pfarramt und die Wohnung des Pfarrers.
In der Pfarrkirche wird an allen Sonntagen, Hochfesten und Festen die Eucharistie für die Pfarrgemeinde gefeiert, ebenso an bestimmten Werktagen. Für die anderen Kirchen wird dies unten beschrieben.

4. Die Pfarrei wird in der Regel als Gemeinschaft von Gemeinschaften bestehen. Sie sind Teil eines Netzwerks mit Knotenpunkten und können auch Gemeinden neuer Art sein. Gemeinde ist demnach eine Gemeinschaft von Gläubigen, die sich an einem Kirchort (ehemalige Pfarrkirche) oder einem anderen Ort kirchlichen Lebens versammelt. Die Gläubigen müssen nicht auf einem bestimmten Gebiet wohnen, sondern treffen sich aufgrund ihrer Bindung an die Kirche oder ihrer Widmung an eine bestimmte kirchliche Aufgabe oder mit einem gemeinsamen kirchlichen Interesse oder seelsorglichen Anliegen.
Die „Gemeinde der Zukunft" wird somit nicht territorial verstanden und umschrieben, sondern - wie es das Wort nahelegt - als Gemeinschaft. In ihr müssen nicht alle Grundvollzüge kirchlichen Lebens verwirklicht werden.
Muttersprachliche Gemeinden haben ihren Platz in der Pfarrei auf unterschiedliche Weise, je nachdem ob sie ein größeres oder kleineres Einzugsgebiet haben und als Personalpfarreien errichtet sind oder nicht.

5. Der Pfarrer leitet die Pfarrei, unterstützt von einem oder mehreren priesterlichen Mitarbeitern.
Der Bischof kann die Seelsorge mehreren Priestern solidarisch („in solidum") übertragen (vgl. CIC Can. 517 § 1 und Can. 543).
Weitere Priester, Diakone oder pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gemäß ihrem Auftrag teil an der Leitung. Die zahlenmäßige Entwicklung in den pastoralen Berufsgruppen führt dazu, dass künftig nicht mehr in allen bisherigen Pfarreien hauptamtliche Bezugspersonen sein können. Deren Aufgabe kann nicht in gleicher Weise von Ehrenamtlichen übernommen werden.
Die Leitung der Pfarrei erfolgt im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat.
Die Wahl kann unter Aufteilung nach Gebietsteilen gemäß § 9 der „Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg" erfolgen.
Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde.

6. Jede Pfarrei hat ein zentrales Pfarrbüro. Je nach Struktur der Pfarrei kann es in Ausnahmefällen ein zweites Pfarrbüro geben. Möglich sind auch feste Sprechzeiten des Pfarrsekretariats in anderen Gebietsteilen der Pfarrei und an anderen Orten kirchlichen Lebens.

7. Die Aufgaben des Verwaltungsrates der neuen Kirchengemeinde, deren Territorium sich mit dem der Pfarrgemeinde deckt, erstrecken sich auf die beschäftigten Personen, Einrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten), Finanzen und Liegenschaften der früheren Kirchengemeinden. Zu ihrer Bewältigung braucht es eine intensive Form der Zusammenarbeit mit dem Rentamt (zuständiger Mitarbeiter) sowie die Delegation bestimmter Aufgaben an Personen oder Untergliederungen (Gattungsvollmacht). Speziell gilt dies für den Bereich der Kindertagesstätten, wenn die Betriebsführung, nicht aber die Trägerschaft von der Kirchengemeinde abgegeben wird.

8. In der Pfarrei gibt es neben der Pfarrkirche weitere Kirchen, vornehmlich die ehemaligen Pfarrkirchen, deren Traditionen zu pflegen sind. Dazu zählen vor allem die Hochfeste des Jahrestages der Weihe sowie des Titels der betreffenden Kirche. Die ehemaligen Pfarrkirchen sind, sofern es bei der Errichtung durch den Bischof nicht anders geregelt ist, reguläre Tauforte.
In der Pfarrei gibt es, wenn nicht anderes aufgrund finanzieller oder sonstiger Rücksichten geregelt ist, mehrere Gemeindezentren.
Darüber hinaus weist die Pfarrei weitere Orte kirchlichen Lebens auf. Zu ihnen gehören beispielsweise katholische Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Krankenhaus, Altenheim, Heim für Menschen mit Behinderung, ebenso auch Einrichtungen in nicht katholischer Trägerschaft, denen eine seelsorgliche Betreuung gilt.

9. In der gemeinsamen Feier der Eucharistie erfährt die Pfarrgemeinde, dass Kirche aus der Eucharistie lebt, und verwirklicht ihre Einheit in Vielheit.
Wenn die Zahl der zur Verfügung stehenden Priester es ermöglicht, werden in den ehemaligen Pfarrkirchen und gegebenenfalls weiteren Gottesdienstorten an Sonn- und Feiertagen heilige Messen gefeiert werden. Für die Einrichtung regelmäßiger Wort-Gottes-Feiern gelten die gleichen leitenden Überlegungen wie bisher.

10. Die „Gemeinde der Zukunft" (s. Punkt 4.) hat keinen Pfarrgemeinderat oder Verwaltungsrat. Der Pfarrgemeinderat kann einen Ortsausschuss (Synodalordnung § 22, Abs. 2) bilden. In diesem darf die Zahl der hauptamtlich und hauptberuflich im kirchlichen Dienst im Bistum Limburg tätigen Personen ein Drittel der Mitgliederzahl nicht überschreiten (Synodalordnung § 22, Abs. 3).
An einem Kirchort oder anderen Ort kirchlichen Lebens (Knotenpunkten) kann es ein Team von Verantwortlichen geben, die auf Vorschlag des Pfarrgemeinderats eine bischöfliche Beauftragung erhalten.
Der Ortsausschuss oder das Team weiß sich verantwortlich für das kirchliche Leben an einem Kirchort oder anderen Ort kirchlichen Lebens und nimmt im Auftrag des Pfarrgemeinderates bestimmte Aufgaben wahr. Durch Gattungsvollmacht können auch einem einzelnen Mitglied oder dem Ortsausschuss vom Verwaltungsrat bestimmte Befugnisse übertragen werden.

11. Pastoralteam und Pfarrgemeinderat achten darauf, dass entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten Ehrenamtliche sowohl für Aufgaben der Gesamtpfarrei, als auch für die Aufgaben am Ort gewonnen werden. Ihnen wird durch das Bistum die Möglichkeit zur erforderlichen Qualifizierung gegeben. Die Beauftragung erfolgt, vergleichbar den schon bestehenden liturgischen Beauftragungen, befristet und kann verlängert werden.
Aufgabe der „Gemeinde der Zukunft" sowie der Gemeinschaften an Orten kirchlichen Lebens und der Verantwortlichen ist es, die Erfahrung der Nähe zu ermöglichen. Dies gilt für Gottesdienste, Gebetsinitiativen, Glaubens- und Bibelkreise sowie Gruppierungen, denen weitere Wege nicht zugemutet werden können, wie z. B. bestimmte Besuchsdienste sowie Aufgaben der Caritas am Ort.

12. Am Beispiel der Sakramentenkatechese vor dem Empfang der ersten heiligen Kommunion und der Firmung lassen sich unterschiedliche Ebenen kirchlichen Lebens erläutern. Für die Firmkatechese ist die Pfarrei der Ort; die Firmgruppen setzen sich aus dem Gebiet der Pfarrei zusammen, es gibt nur einen Firmgottesdienst, sofern nicht eine hohe Zahl von Firmbewerbern oder ein zu kleiner Kirchenraum einen zweiten Firmgottesdienst erfordern. Auch für die Erstkommunionkatechese ist die Pfarrei der Ort; sie vereint die Katecheten und Katechetinnen auf dem Gebiet der Pfarrei; Treffen der Kommunionkinder hingegen sollen in erreichbarer Nähe stattfinden. In der Kinder- und Jugendpastoral wird vergleichbar vorzugehen sein, u.a., was die Jugendsprecher angeht.

13. Gemeindebildend sind auch Kleine Christliche Gemeinschaften, die sich um das Wort Gottes scharen, einen diakonischen Auftrag wahrnehmen und die Anliegen in die Gebetszeiten sowie in den Gottesdienst der Pfarrei einbringen.
Gemeinden und Gemeinschaften in diesem Sinn erfüllen eine unersetzliche Aufgabe, um den Menschen auch im Nahbereich die Erfahrung einer Kirche, die sich um sie sorgt und ihre Anliegen kennt, zu ermöglichen. Sowohl der Aspekt der Verankerung und Beheimatung in einer Gemeinschaft am Ort, als auch eine Stärkung eines gemeinsamen Pfarreibewusstseins, eines Denkens und Empfindens im größeren Rahmen, werden in Zukunft von großer Bedeutung sein.

14. Entsprechend der Ekklesiologie und Gemeindetheologie des II. Vatikanischen Konzils nimmt die Pfarrei zusammen mit ihren Untergliederungen sowohl den Communio-Aspekt, also Gemeinschaft und Beheimatung, wahr als auch den Missio-Aspekt, nämlich die Sendung. Sie verwirklicht damit auf zweifache Weise, dass die göttliche Dreifaltigkeit Urbild der Kirche ist. (II. Vatikanisches Konzil: Ad gentes 2)
Die Pfarrei als Gemeinschaft von Gemeinden und Gemeinschaften legt Zeugnis dafür ab, dass sowohl in der Nähe am Ort wie auch im Gebiet der Gesamtpfarrei und ebenso überpfarrlich alle Gläubigen zur Mitarbeit berufen sind. Es gibt, wie das II. Vatikanische Konzil betont, kein Glied, das nicht Anteil an der Sendung des ganzen Leibes Christi hätte. (II. Vatikanisches Konzil: Lumen gentium 35; Presbyterorum ordinis 2).

Die vorstehenden Überlegungen stehen im Zusammenhang der Ausführungen des Weihbischofs über „Die zukünftige Sozialgestalt der Kirche im Bistum Limburg" (Sitzungen des Diözesansynodalrates Limburg am 24.04.2010 und 26.06.2010). Sie sind Gegenstand der Befassung in den Bezirksklausuren der Pastoralkonferenzen sowie den Sitzungen der Bezirkssynodalräte im Rahmen des Bistumsprozesses „Bereitschaft zur Bewegung".

Artikel verfasst: 01.10.2010, 21:17 Uhr

 

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