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Resolution Dekanatstag Höchst (11. 9. 2010)

Vorbemerkungen

Mit dieser Resolution nimmt das Dekanatsforum der katholischen Pfarreien des Dekanates Höchst, im Auftrag der Teilnehmer(innen) am Dekanatstag des Dekanats Frankfurt/M.-Höchst am 10./11.9.2010, der unter dem Leitwort „Nahe bei den Menschen" stand, Stellung zur Zukunft der Pfarreien und kategorialen Einrichtungen im Dekanat. Am Dekanatstag nahmen ca. 160 Mitglieder synodaler Gremien und weitere ehrenamtliche Verantwortungsträger(innen) sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger aus den Pfarreien und Einrichtungen teil. Anlass der Durchführung des Dekanatstags waren der Hirtenbrief „Bereitschaft zur Bewegung" des Bischofs von Limburg Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst zum Pfingstfest 2008, die 31-Punkte-Erklärung des Weihbischofs von Limburg Dr. Thomas Löhr „Die zukünftige Sozialgestalt der Kirche im Bistum Limburg" an den Diözesansynodalrat vom 24. 04. 2010 sowie weitere schriftliche und mündliche Erklärungen aus der Bistumsleitung zum angezielten Strukturwandel im Bistum Limburg. Darin geht es zunächst um eine Vergrößerung der Pastoralen Räume und schließlich auch um die Zusammenlegung der Pfarreien, die diesen Pastoralen Räumen angehören, zu Großpfarreien mit enormen Ausmaßen.

Das Impulsreferat des Pastoraltheologen Pater Prof. em. Dr. Stefan Knobloch (Passau) zum Thema zeigte wesentliche Grundmerkmale der Kirche im Geist des II. Vatikanischen Konzils auf. Diese Ausführungen wurden auf dem Dekanatstag ausführlich diskutiert. Die beim Dekanatstag gezeigte Ausstellung zu den Aktivitäten der derzeit bestehenden Pfarreien und kategorialen Einrichtungen belegt dazu eindrucksvoll, welch vielfältiges Leben in den Pfarreien des Dekanates nach wie vor besteht. Neben bewährten Formen der Seelsorge gibt es viele innovative Projekte und Entwicklungen hin zu einer gesellschaftsbezogenen und kooperativen Pastoral. Die Pfarreien und Pastoralen Räume haben sich in den letzten Jahren in intensiven und zeitraubenden Erarbeitungen ihrer Pastoralen Konzepte neuen Herausforderungen gestellt. Sie werden planvoll ergänzt durch die wertvolle Arbeit der Einrichtungen und Verbände (Betriebsseelsorge, Krankenhausseelsorge, Caritaszentralstation, KAB, Kolping, Schulseelsorge, Gefängnisseelsorge, etc.)

In drei Arbeitsgruppen debattierte man anschließend darüber, wie die Zukunft der Kirche im Sinne des Grundauftrages als Christen, nachhaltig gemeinschaftsbildend und darin „nahe bei den Menschen" zu sein, gewährleistet werden kann. In diesem Meinungsbildungsprozess wirkte sich die Erfahrung der oft seit vielen Jahren Aktiven synodaler Gremien wie Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat ebenso aus, wie die Anregungen jüngerer Aktiver, die zur Erfahrung der Erstgenannten ergänzende neue Ideen einbrachten.

Die Diskussionsergebnisse wurden protokolliert und dokumentiert. Folgende Stellungnahme wurde im Rahmen eines am Dekanatstag vereinbarten Dekanatsforums am 28.10.2010 im Konsens erstellt und verabschiedet.
Thesen

1. Die Teilnehmer(innen) des Dekanatstages im Dekanat Höchst erwarten und bitten eindringlich darum, dass die synodalen Gremien auf allen Ebenen, insbesondere auch die Pfarrgemeinderäte und Pastoralausschüsse, in die Neuordnung der Pastoral im Bistum Limburg einbezogen zu werden. Hier gilt der altkirchliche Grundsatz: „Was alle angeht, muss auch von allen beraten werden". Dazu gehört, dass der Herr Bischof, unbeschadet seiner Letztverantwortung, seine Absichten im synodalen Prozess zur Diskussion stellt.

2. Den Teilnehmerinnen des Dekanatstages ist es wichtig, ortsbezogene und differenzierte Lösungen für die Struktur einer Kirche in unserem Dekanat anzustreben. Eine einheitliche und flächendeckende Umstrukturierung der derzeit bestehenden Pfarreien im Dekanat Frankfurt am Main - Höchst zu Großpfarreien ist entschieden nicht unser Ziel.
Zunächst ist dabei eine Analyse jeder einzelnen Situation in den bestehenden Pfarreien/Pastoralen Räumen vor Ort nach nachvollziehbaren und gemeinsam entwickelten Kriterien vorzunehmen. Diese soll in einem fairen Dialog eine einvernehmliche Lösung für die Organisation und Struktur der Pfarreien und ggf. der Einrichtungen und Verbände vereinbaren.

Im Hinblick auf die Situation im Dekanat Frankfurt/M.-Höchst und die dort bestehenden pastoral-seelsorglichen sowie gesellschaftlichen Aufgaben ist der Erhalt der derzeit bestehenden Pfarreien nach dem Prinzip „ein Stadtteil - eine Pfarrei" erforderlich. Vitale Pfarreien sollen erhalten bleiben! Viele dieser Pfarreien haben bereits einen längeren Prozess der Umstrukturierung in den letzten Jahren hinter sich und haben sich so auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt.

Ebenso ist innerhalb des Dekanates in vielen Bereichen eine vertrauensvolle und auch ortsübergreifende Zusammenarbeit entstanden. Die Betriebsseelsorge im Industriepark Höchst sei hier nur als ein wichtiges Beispiel für eine gesellschaftsbezogene Pastoral genannt. Gerade für sie fordern wir ihre Weiterführung und den Erhalt einer hauptamtlichen pastoralen Stelle. Mit einem konsequenten Delegationsprinzip von Verantwortung an Haupt- und Ehrenamtliche vor Ort wird in einer Übergangszeit mittelfristig für die verbleibenden Pfarrer die Leitung mehrerer Pfarreien leistbar, wenn sie mit den anderen Seelsorger(inne)n der Pastoralteams sowie den synodalen Gremien vertrauensvoll und teamorientiert zusammenarbeiten und die Fähigkeiten der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) zur Geltung kommen lassen.

3. Die Genannten wollen weiterhin die ergebnisoffene Partizipation möglichst vieler Mitglieder synodaler, demokratisch legitimierter Gremien. Synodale Gremien und ihre Beratungs- und Entscheidungsprozesse, bis in die kleinste Einheit der verfassten Kirche hinein, sind wichtig. Es besteht für uns Anlass zur Sorge, dass diese Partizipation in Großpfarreien nicht mehr ausreichend möglich ist.
Die Genannten wollen eine stärkere Bereitschaft der Verantwortlichen im Bistum zu einem ergebnisoffenen Dialog mit den synodalen Gremien vor Ort und eine erkennbare Auseinandersetzung mit praktikablen Alternativvorschlägen zur Lösung der anstehenden Fragen einer zukunftsfähigen Pastoral und Seelsorge. Ein wahrhaftiger und offener Dialog zwischen Amt und Mandat „auf Augenhöhe" bzw. auf allen Ebenen des Bistums setzt die Bereitschaft zur Bewegung in allen Fragen zur Zukunft der Kirche voraus. Dabei sind nicht verhandelbare Setzungen nicht hilfreich. Vielmehr müssen dazu alle Themen auf den Prüfstand.

Dazu gehört für uns insbesondere auch die Frage nach den Zugangsbedingungen zum Weiheamt. Wir bestreiten, dass die theologische und spirituelle Bedeutung der Exklusivität zölibatär lebender Gemeindeleiter über der theologischen Bedeutung und der spirituellen Würde vitaler Gemeinden als „ecclesia" vor Ort steht (vgl. 1 Kor 1, 1-3). Diese Würde der Gemeinden droht zerstört zu werden, weil die Bischöfe die Leitung für sie nicht sicherstellen können. Gemeinden sind nicht nur Verwaltungseinheiten, die man nach Belieben so oder auch anders zuschneiden kann. Nicht wenige von ihnen können auf eine jahrhundertealte stolze Geschichte zurückschauen und haben ebensoviel Zukunftspotential. Wir erwarten in dieser Überlebensfrage unserer Pfarrgemeinden eine entschiedene Intervention der deutschen Bischöfe beim Papst und bitten den Bischof von Limburg sich hierfür einzusetzen.

Erläuterung der Thesen und Lösungsvorschläge
1. Pastoral und Seelsorge muss vor Ort gesichert werden. Deswegen sind wir für den Erhalt von überschaubaren Pfarreien mit einem Pfarrgemeinderat sowie Verwaltungsrat. Kleine christliche Gemeinschaften sind wichtig und wir wollen diese auch fördern. Wir sind aber der Überzeugung, dass diese die bisherigen überschaubaren Pfarrgemeinden - in ihren komplexen Bezügen und Beziehungen und klaren sowie rechtlich gesicherten Institutionen - nicht ersetzen können. Nicht zuletzt sind wir der Überzeugung, dass in Gemeinden, die überschaubar und an der Lebenswelt der Menschen orientiert sind, in der Regel bessere Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass sich Gläubige und neu Interessierte zur Mitarbeit in der Kirche weiterhin motivieren lassen.
Ehrenamtliche engagieren sich mehrheitlich in einer überschaubaren Pfarrei bzw. in einem überschaubaren sozialen Umfeld (Stadtteil), weil sich auch vornehmlich in einem solchen die für Kirche konstitutive, nachhaltige und gesellschaftsrelevante Gemeinschaftsbildung vollziehen kann. Diese Stadtteile verfügen über eine vielfältige soziale Infrastruktur und ebenso über ein vielfältiges kulturelles Leben, in das sich Kirche angemessen, ausreichend und nachhaltig einbringen muss. Dabei ist zu sehen, dass sich etliche Gemeinden in den letzten Jahren durch Fusionen bereits auf den Stadtteil hin neu aufgestellt haben.

2. Mobilität wird den meisten Menschen aufgrund der gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vorgegeben. Sie entspricht eher selten einem freiwillig gewählten durchgängigen Lebensentwurf, sondern ökonomischen und anderen Zwängen. Menschen suchen im Gegenteil mehrheitlich Beheimatung, insbesondere im Glauben. Deswegen stehen wir für eine ortsnahe Seelsorge: Mit Blick auf die unterschiedlichen sozialen Milieus und Quartiere, auf Kinder und junge Familien, auf alte Menschen (die dem demographischen Faktor entsprechend zunehmen) und auf Menschen mit Behinderung erscheint uns das besonders wichtig. Auch für die ökumenische Zusammenarbeit in den Stadtteilen sowie die Präsenz in den Stadtteilschulen ist eine Seelsorge vor Ort notwendig. Besonders aber ist die Präsenz der Pfarrgemeinde vor Ort im Sinne eines „Hineinwirkens" in den Stadtteil bedeutsam: Dies trifft besonders für das diakonische Engagement in einem Stadtteil zu. Ein möglicher Rückzug der Kirche als deutlich erkennbarer Institution und Gestaltungspartner mit weiteren Institutionen im Stadtteil wäre für uns ein nicht wieder gut zu machender Verlust.
Aus gesellschaftspolitischen Gründen wie auch aus theologischen und pastoralen Gründen ist eine ortsnahe Vergemeinschaftung von Kirche unerlässlich und unaufgebbar. Letztere braucht verlässliche strukturelle Rahmenbedingungen sowie eine angemessene personelle Ausstattung mit haupt- und nebenamtlichem Personal.
Als Nebeneffekt wird sich der Rückgang der finanziellen Mittel durch einen Rückzug aus einer flächendeckenden Pastoral durch einen verstärkten Auswanderungsprozess enttäuschter Menschen aus der Kirche weiter verschärfen.

3. Es müssen auch weiterhin hauptamtliche Seelsorger(innen) ortsnah eingesetzt werden, die das verantwortliche Engagement von ehrenamtlich Aktiven und den synodalen Gremien professionell begleiten, fördern und darin die Arbeit des Pfarrers und / oder des priesterlichen Leiters wirksam ergänzen. Bestimmte Bereiche der ortsnahen Seelsorge müssen angesichts der sich immer weiter ausdifferenzierenden gesellschaftlichen Bedürfnisse und Notlagen auch weiterhin von hauptamtlichen Seelsorger(innen) geleistet werden. Ihre theologische und seelsorgliche Ausbildung muss in unmittelbarer Sorge um die Menschen zum Tragen kommen. Daneben müssen ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) in der Begleitung von Hauptamtlichen ihre spezifischen Kompetenzen ausbilden und einsetzen. Hierfür sollen Ehrenamtliche immer weiter motiviert, qualifiziert und ausgebildet werden.

4. Das heißt für die Berufungspastoral: Es bedarf weiterhin eines klaren Bekenntnisses des Bistums zur Bewerbung, Ausbildung und Anstellung von Seelsorger(innen) aller Berufsgruppen (Priester, Diakone, Pastoralreferent(inn)en und Gemeindereferent(inn)en). Es müssen alle Bemühungen unternommen werden, dafür die finanziellen Ressourcen aufzubauen und zu sichern. Von der Bistumsleitung wird, wie bereits oben erwähnt, darüber hinaus gewünscht, dass sie sich in der Frage der Öffnung der Zugangswege zum Priester- und Diakonenamt für neue Lösungswege einsetzt. Wir wünschen uns auch auf diesem Gebiet mehr Bereitschaft zur Bewegung. Bei dem erschreckenden Priestermangel ist auch eine begrenzte Sakramentenvollmacht für Laien, insbesondere für Taufe und Trauung, erforderlich. Auch wenn wir wissen, dass es in einigen dieser Fragen keine Lösung innerhalb nur einer Ortskirche geben kann, wünschen wir jedoch, dass dieses Anliegen von der Bistumsleitung immer wieder an den gesamtkirchlichen Stellen vorgebracht wird. Manches wäre von der Bischofskonferenz leicht auf den Weg zu bringen. Solange diese Änderungen jedoch nicht zu erreichen sind, kann, angesichts des eklatant hohen Priestermangels, das weithin bewährte Modell der Seelsorge nach can 517, §2 wieder eingeführt werden. Ergänzend dazu soll das „Bezugspersonenmodell" beibehalten werden (Pastoral- oder Gemeindereferent(inn)en bzw. Diakone mit allgemeinem Seelsorgeauftrag als verlässliche Ansprechpartner(innen)vor Ort). Die Seelsorger(innen) arbeiten unbeschadet dessen kooperativ auf der Ebene des Pastoralen Raums und des Dekanats.

5. Die Pfarreien kooperieren situationsgerecht und konsequent in den Grunddiensten der Gemeinde miteinander auf der Ebene des Pastoralen Raums. Pastoralausschuss und Pastoralteam fungieren als Bindeglieder zwischen den Pfarrgemeinderäten, Verwaltungsräten und Seelsorger(inne)n. Sie verständigen sich auf gemeinsame inhaltliche und praktische Richtlinien und bauen sinnvolle pfarrübergreifende Kooperationen auf. Dabei soll das Subsidiaritätsprinzip konsequent seine Anwendung finden: Nur was auf unterer Ebene nicht geleistet werden kann, soll auf die höhere Ebene delegiert werden. Der Pastoralausschuss hat die Aufgabe, die geleistete Pastoral und Seelsorge inhaltlich zu prüfen und weiterzuentwickeln.

Folgerungen und Überlegungen für eine Umstrukturierung im Sinne der bisherigen Planungen des Bistums
Sollte die Bistumsleitung ihre bisherigen Planungen ohne Korrekturen weiter verfolgen, geben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Dekanatstages, unbeschadet der bisherigen Darlegungen der Resolution, aufgrund ihrer Teilhabe am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen einige Punkte zu bedenken. Im Falle der Umstrukturierung der zurzeit bestehenden Pfarreien zu Gemeinden bzw. Kirchorten als Untereinheiten einer neu gebildeten Großpfarrei müssten folgende Mindestvoraussetzungen gewährleistet sein:

1. Unterhalb der Struktur der Großpfarreien muss es gemäß des Subsidiaritätsprinzips auch weiterhin vom Kirchenvolk demokratisch legitimierte synodale Gremien mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen für die ortsnahe Pastoral und Seelsorge geben. Bei den Gremien der Großpfarrei ist darauf zu achten, dass die Kirchorte/Gemeinden in diesen ausreichend und gerecht vertreten sind.

2. Für jede/n Gemeinde/Kirchort muss ein hauptamtliche/r Seelsorger/in als Bezugsperson vor Ort zuständig sein. Das Bistum soll dafür Sorge tragen, dass entsprechende Pastoralstellen auch dauerhaft besetzt werden, um so die Kontinuität der Arbeit zu sichern.

3. In jedem(r) Kirchort/Gemeinde sollen Gottesdienste gefeiert werden können, insbesondere am Sonntag. Möglichst soll das am Sonntag eine Eucharistiefeier sein. Wenn das nicht möglich ist, soll dort ein Wortgottesdienst, auch mit Kommunionfeier, gehalten werden. Hier sind die bestehenden Verordnungen zu diesen Gottesdiensten zu überprüfen. Hierfür sollen auch weiterhin Ehrenamtliche geschult und qualifiziert werden.

4. Unbeschadet des Finanzhaushalts einer Großpfarrei, der von einem paritätisch aus allen Gemeinden nach ihrer Größe besetzten Verwaltungsrat verantwortet wird, müssen die Kirchorte/Gemeinden ein eigenes Budgetrecht besitzen, was nach Finanzverwaltungsgremien verlangt, die im einzelnen über die Zuwendungen der Großpfarrei sowie über das örtliche Vermögen der Gemeinden/Kirchorte (etwa zum Bauerhalt ihrer Kirchen und Gebäude) zu befinden haben. Örtliches Vermögen soll für die Kirchorte/Gemeinden (evtl. in Form von Stiftungen) unbedingt erhalten bleiben. Umgekehrt sollten die Gemeinden/Kirchorte im Verwaltungsrat der Großpfarrei vertreten sein. Verwaltungsentscheidungen können nicht allein durch Delegation an Einzelpersonen ersetzt werden. Es bedarf vielmehr der Beratung. Zusätzlich muss darüber nachgedacht werden, ob nicht eine dem Verwaltungsrat unterstellte Verwaltungskraft (Betriebswirt) die Verwaltung der Einrichtungen in der Großpfarrei professionell unterstützt.

5. In jeder(m) Gemeinde/Kirchort muss, der Anzahl der Gläubigen vor Ort gemäß, ein erreichbares Pfarrbüro als Anlaufstelle mit angemessenen Öffnungszeiten sowie der ausreichenden Präsenz einer Pfarrsekretärin erhalten werden. Wir brauchen Gesichter vor Ort! Das gilt auch für den Erhalt der Stellen von Küstern, Hausmeistern und anderen Nebenamtlichen.

6. Prinzipiell soll auf allen Ebenen kirchlichen Handelns gelten: Entscheidungen gleich welcher Art fallen grundsätzlich nicht von oben nach unten, sondern aufgrund der gleichberechtigten Befassung aller Beteiligten möglichst im Konsens.

Die Teilnehmer(innen) des Dekanatstages, darunter viele Vertreterinnen der synodalen Gremien, erwarten und erhoffen aufgrund dieser Resolution eine ergebnisoffene Diskussion und gemeinsame Entscheidung unter Berücksichtigung aller genannten Argumente, um zu zukunftsfähigen Lösungen in den anstehenden Fragen zu kommen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen und am Auftrag der Kirche in der Welt und für die Welt orientieren (vgl. GS 1, II. Vat.).

 

Artikel verfasst: 11.09.2010, 14:50 Uhr

 

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