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Pfr. Brückmann: Bemerkungen zur Entwicklung (4.8.2010)

Pfarrer Alexander Brückmann: Bemerkungen zur kirchlichen Entwicklung im Bistum Limburg zusammengestellt als Anregungen für die Zukunft

Im Folgenden ist aufgelistet, was zurzeit an verfügbaren Informationen und deren logische Konsequenzen zur Kenntnis genommen werden kann:

- Im Bistum gibt es heute ca. 320 Pfarreien mit 345 Kirchengemeinden und 25 muttersprachliche Gemeinden.
80 Kirchengemeinden haben 1000 oder weniger Mitglieder. In Städten oder im städtischen Umland haben Kirchengemeinden in der Regel eine lebensfähige Größe. Es gibt z.Zt. 88 Pastorale Räume von denen 6 nur aus einer einzigen Pfarrei bestehen.

- Die Katholikenzahl ist rückläufig; pro Jahr um ca. 1% (6000).
Damit nimmt auch die Anzahl der Kirchensteuerzahler und die Finanzkraft im Bistum ab.

- Es gab seit 2005 bereits Gemeindevereinigungen und es sind auch noch solche Prozesse im Gang (besonders innerhalb derselben Stadt bzw. eines Stadtteils). Durch Zusammenlegungen kleinerer (nicht lebensfähiger) und ohnehin schon zusammengewachsener Gemeinden ließe sich die Anzahl der Kirchengemeinden von 345 auf 250 reduzieren.

- Die Priesterzahl ist rückläufig. In 15 Jahren rechnet man mit nur noch 40-45 Pfarrern und etwa gleich vielen weiteren Priestern, die in der Seelsorge mithelfen können. Die Anzahl der Hauptamtlichen Pastoralen MitarbeiterInnen nimmt ebenfalls ab.

- Es ist nicht zu erkennen, dass die Kirche offiziell über neue Zugangswege zum Priestertum nachdenkt.

- Der Bischof möchte bis spätestens 2015 (PGR-Wahlen) die Anzahl der Pastoralen Räume deutlich verringern. („Die Pastoralen Räume sind die Pfarreien der Zukunft.") Dies ist beabsichtigt durch Vereinigung aller Pastoralen Räume und deren Pfarreien zu größeren Pfarreien mit bis zu 20.000 Katholiken. Die neuen Pfarreien bestehen dann aus mehreren „Kirchorten" mit einer zentralen Pfarrkirche. Die Anzahl der dazu zur Verfügung stehenden Pfarrer (40-45) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der Begriff „Gemeinde" soll dabei vermieden werden.

Die Begrifflichkeiten werden seit Jahren nicht mehr exakt auseinander gehalten:
*„Pfarrei" (Pfarrvikarie, Filiale) ist ein kirchenrechtlicher Verwaltungs-Begriff (staatsrechtlich: Kirchengemeinde). Er bezeichnet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
*„Gemeinde" ist ein biblischer Begriff. Er ist nicht abschließend definiert. Gemeinschaft, Nähe, Heimat, Überschaubarkeit und die Feier des Herrenmahles wären Kriterien dafür.
*„Pfarrgemeinde" ist als Kunstbegriff nach dem letzten Konzil entstanden mit der Absicht, die Bedeutung von Gemeinschaft für eine Pfarrei zu unterstreichen.
Angesichts des neuen Begriffs „Kirchort" muss der Begriff „Gemeinde" wieder neu in den Blick genommen werden.

- Die unaufgebbare Einheit von Gemeinde und Eucharistie und damit die Identität der Gemeinden ist durch die zu geringe Priesterzahl und durch die Planungen unseres Bischofs gefährdet. Ganz schwierig wird es in der Osternacht, mit der Christmette und an Fronleichnam. Ein Priester kann pro Wochenende nur drei Sonntagsmessen feiern. Ein persönlicher Bezug zwischen Pfarrer und Gemeinde wird bei einer Mehrzahl von Gemeinden (auch innerhalb einer zukünftig großen Pfarrei immer schwieriger.)

- Es scheint einen Widerspruch zu geben zwischen der Notwendigkeit, die Anzahl der Pfarreien im Bistum der Anzahl der Pfarrer anzupassen und andererseits lebensfähige selbständige Ortsgemeinden zu erhalten.

- Es wird über eine Vereinigung der Pastoralen Räume Schwalbach-Eschborn und Bad Soden nachgedacht. Derzeitige Mitgliederzahlen dieser Pfarreien und Pastorale Räume sind:
Schwalbach 4.200 Bad Soden 3.600
Eschborn 3.300 Neuenhain/Altenhain 2.600
Niederhöchstadt 2.100 Sulzbach 2.400
= PR Schwalbach-Eschborn 9.600. = PR Bad Soden 8.600

- Die Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes Bad Soden planen zur Zeit eine Vereinigung zu einer Pfarrei bis zum Herbst 2011. Pfarrer Schäfer erreicht zwar im März 2011 die Altersgrenze, kann aber auch darüber hinaus mit Zustimmung des Bischofs Pfarrer bleiben.

- Der Bischof kann nach Anhörung des Priesterrats Pfarreien frei auflösen und neu gründen. Amtierende Pfarrer verlieren dabei ihre Stelle. Neue Pfarrstellenbesetzungen geschehen durch den Bischof mit Zustimmung des entsprechenden Priesters.

- Der Bischof legt nach einer Vereinigung fest, welche Kirche zur Pfarrkirche wird, nach der dann auch die neue Pfarrei heißt.

- Beim Zentralort (Pfarrkirche!) soll es ein zentrales Pfarrbüro mit weitestgehenden Öffnungszeiten geben. Bürostunden in der Kirchorten sind zusätzlich vorgesehen.

- Pro Pfarrei soll es neben dem Pfarrer ein Pastoralteam und noch einen zweiten Priester geben. Das kann ein „priesterlicher Mitarbeiter", ein Kaplan, ein Subsidiar (Ruhestandsgeistlicher) oder auch ein Priester mit noch anderen Aufgaben sein (Schule, Krankenhaus, Altenheime etc.).

- Am Zentralort ist auch der Dienstsitz des Pfarrers (Büro) und der Pastoralen MitarbeiterInnen. Die Aufgaben von Bezugspersonen in den einzelnen Kirchorten sollen mehr und mehr von Ehrenamtlichen wahrgenommen werden. - Hierzu sind noch keine konkreteren Überlegungen bekannt.

- Die Tätigkeit der hauptamtlichen Seelsorger und Seelsorgerinnen soll sich künftig mehr auf die Arbeit mit den „Multiplikatoren" hin entwickeln. Diese (Ehrenamtlichen) sind dann zuständig für die konkrete Arbeit vor Ort.

- In der neuen Groß-Pfarrei gibt es einen zentralen großen Pfarrgemeinderat. (Der Pastoralausschuss entfällt!). Daneben kann es in Pfarreien mit mehreren Kirchorten lokale „Ortsausschüsse" ohne zwingende Beteiligung des Pfarrers geben, die nachrangige Dinge von lokaler Bedeutung entscheiden. Der Synodale Weg im Bistum sieht vor, dass alle wichtigen Entscheidungen zuvor vom Amtsträger und den Mandatsträgern im PGR im Dialog besprochen werden.

- Die neue Pfarrei hat nur einen großen Verwaltungsrat. Er kann Aufgaben in einzelne Kirchorte per Gattungsvollmacht delegieren. Es ist beabsichtigt, die Verwaltungsarbeit durch eine permanente Kontaktperson aus dem Rentamt zu unterstützen und zu entlasten. - Hierzu gibt es noch keine abschließenden Überlegungen.

- Es ist davon die Rede, Kindertagesstätten benachbarter Pfarrgemeinden unter einem Dachverband zusammen zu fassen und somit die Verwaltungsräte um diese Verwaltung zu entlasten. Pastoral bleibt weiterhin die jeweilige Pfarrei zuständig.


Artikel verfasst: 04.08.2010, 21:03 Uhr

 

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