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Weihbischof Löhr im Diözesansynodalrat (26.6.2010)

TOP. 2 Zukünftige Sozialgestalt der Kirche im Bistum Limburg

2.2 Informationen zum weiteren Gang des Bistumsprozesses ¬Zuschnitt der Pastoralen Räume (Weihbischof Dr. T. Löhr)

1. In der Perspektive „Die Pastoralen Räume sind die Pfarreien der Zukunft" ist der Zuschnitt der Pastoralen Räume zu überprüfen. Veränderungen pastoraler und struktureller Art müssen so angelegt werden, dass nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes das Ganze überholt ist und neu aufgerollt werden muss.


2. Pastorale Räume, die den Prozess der Pfarreiwerdung zügig, das heißt in der Regel: vor den synodalen Wahlen am 29./30. Oktober 2011, angehen wollen, fragen nach einer Festschreibung des bestehenden beziehungsweise baldigen Festsetzung eines veränderten Zuschnitts.

3. Die früher schon angelegten Kriterien von Lebensraumorientierung usw. gelten weiter, werden aber durch neue, überwiegend aus den Piloterfahrungen gewonnene ergänzt. Dazu zählt die Größe und Arbeitsweise des Pastoralteams, die Ermöglichung von missionarischer und diakonischer Dimension kirchlichen Lebens, die Verlebendigung der Kirchen und Kapellen als Orte des Glaubens, die synodale Gestaltung mit Pfarrgemeinderat und Ortsausschüssen, die Regelung für das Pfarrbüro, die Arbeit der Verwaltungsräte, die Trägerschaft von Kindertagesstätten, usw.

4. Für die vom Diözesanbischof und vom Weihbischof visitierten Bezirke wurde ein Vorschlag zur Gestaltung der Pastoralen Räume im Bischöflichen Ordinariat erarbeitet und mit Bezirksdekan und Bezirksreferent erörtert. In einem Bezirk wurden Bezirkssynodalrat und Pastoralkonferenz der hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen darüber informiert.

5. Für die noch nicht visitierten Bezirke gab es ein Gespräch zwischen der Arbeitsgruppe im Bischöflichen Ordinariat unter Vorsitz des Weihbischofs und Bezirksdekan und Bezirksreferent über den Ist¬Stand und mögliche Veränderungen. In einigen Fällen sind Veränderungen schon länger angedacht und werden bereits vorbereitet (parallele Gliederung des erarbeiteten Pastoralkonzepts...).

6. Jeweils ist vorgesehen, dass wie im beschriebenen Fall Pastoralkonferenz und Bezirkssynodalrat damit befasst werden und Stellung nehmen, auch die Pastoralausschüsse (und durch sie die Pfarrgemeinderäte) werden sich damit befassen können. Errichtet werden die Pastoralen Räume wie bisher durch den Diözesanbischof.

7. Eine feste Gesamtzahl von Pastoralen Räumen wird abhängig sein von der Zahl der zur Verfügung stehenden Priesterlichen Leiter. Diese kann nicht mit mathematischer Sicherheit vorhergesagt werden. Im Blick behalten werden muss die Entwicklung der Priesterzahlen wie auch die perspektivisch stark rückläufige Zahl hauptamtlicher pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

8. Der Prozess der Pfarreiwerdung wird - wie bekannt - in einigen Fällen von Pastoralen Räumen vor den synodalen Wahlen im Herbst 2011 angestrebt. Die anderen werden sich damit in der neuen Amtszeit befassen. Zügig kann dies vor allem bei gleichbleibendem Zuschnitt angegangen werden.

9. Wenn sich der Zuschnitt geringfügig verändert (Beispiel: der Nachbarraum besteht aus einer Pfarrei, die zugeordnet wird), kann die Pfarreiwerdung ebenfalls zeitnah angegangen werden.

10. Wenn es zu größeren Veränderungen kommt - was vor allem für von der Gläubigenzahl her kleinere Pastorale Räume gelten kann ¬, soll dem künftigen Pastoralen Raum die Wahlmöglichkeit gegeben werden. Entweder wird in einem Schritt eine neue größere Pfarrei gebildet werden, so dass dann Kräfte frei werden für die pastorale und geistliche Gestaltung. Oder in einem ersten Schritt wird aus den bisherigen Räumen jeweils eine Pfarrei, später dann in einem weiteren Schritt die neue größere Pfarrei. Auf jeden Fall ist die Zielvorstellung die gleiche und muss von Anfang an transparent vermittelt werden.

11. Der in der zweiten Form beschriebene erheblich größere Aufwand wird in diesem Fall vom Pastoralen Raum bewusst in Kauf genommen. Für die Leitung der zunächst entstehenden Pfarreien ist zu beachten, dass unter Umständen noch jeweils ein Pfarrer zur Verfügung steht (der bisherige Priesterliche Leiter im früheren Zuschnitt) und nach dessen Ausscheiden für einen Übergang ein Pfarrer in Personalunion zwei Pfarreien neuer Gestalt zu leiten hat.

Artikel verfasst: 26.06.2010, 20:56 Uhr

 

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